Verträge
Herrschende Lehre und Rechtsprechung
Sklavenverträge und ähnliche Vereinbarungen sind sittenwidrig, der Vertrag daher in allen Bestandteilen nichtig!
Meine Meinung
Wenn sich beide Vertragspartner daran halten, soll es mir auch recht sein ...
Ein geschlossener Vertrag, wenn auch nichtig, kann aber eine Garantenpflicht auslösen, der aktive Partner ist zu erhöhter Sorgfalt gegenüber dem passiven Partner verpflichtet. Weiters kann ein solcher Vertrag ein Indiz für einvernehmliches Spiel sein, er kann aber auch als Absichtserklärung zur Begehung von Straftaten gewertet werden.
Übrigens: Verträge mit Prostituierten oder ähnlichen Gunstgewerblerinnen sind in Österreich nach wie vor sittenwidrig, der "Lohn" kann nicht eingeklagt werden, in Deutschland hat sich diese unhaltbare Situation mittlerweile geändert. Prostituierte werden behandelt, wie jeder andere Freiberufler auch, die Doppelmoral, einerseits Steuern kassieren, andererseits nur sehr eingeschränkte Rechte, weil ja so sündig, ist wirklich nicht mehr zeitgemäß.