Militärstrafgesetz

Gesetzestext

Herbeiführung der Dienstuntauglichkeit § 10

1. Wer in der Absicht, sich seinem Dienst zu entziehen, seine gänzliche oder teilweise Dienstuntauglichkeit herbeiführt, ist, wenn er sich dadurch, wenn auch nur fahrlässig, seinem Dienst für länger als vierundzwanzig Stunden entzieht, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, entzieht er sich aber seinem Dienst für länger als acht Tage, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
2. Wer sich aber durch Herbeiführung seiner gänzlichen oder teilweisen Dienstuntauglichkeit dem Dienst im Bundesheer für immer oder dem Dienst im Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a oder b WG zu entziehen sucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
3. Wer, bevor er Soldat geworden ist, eine der im Abs. 1 bezeichneten Taten begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen und wer, bevor er Soldat geworden ist, die im Abs. 2 bezeichnete Tat begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Berechtigung zum Tragen der Uniform § 35 Wehrgesetz.

1. Wehrpflichtige des Miliz- und des Reservestandes, die einen Dienstgrad nach § 6 führen, sind berechtigt, die ihrem jeweiligen Dienstgrad und ihrer jeweiligen Waffengattung entsprechende Uniform zu tragen bei 1. Veranstaltungen der Gebietskörperschaften, 2. sonstigen Veranstaltungen, an denen Abordnungen des Bundesheeres teilnehmen, und 3. besonderen familiären Feierlichkeiten.
2. Über die Fälle des Abs. 1 hinaus dürfen Personen, die Wehrdienst geleistet haben, die Uniform mit Zustimmung des Militärkommandos in allen Fällen tragen, in denen dies im militärischen Interesse gelegen ist.

Unbefugtes Tragen der Uniform § 53 Wehrgesetz

Wer dem § 35 über das Tragen der Uniform zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 € zu bestrafen.


Meine Meinung

  1. kein SM während der Bundesheerzeit
  2. keine Bundesheer Uniformen (samt Abzeichen!) im Smart
  3. keine Uniformen für nicht Bundesheerangehörige
  4. also, lieber Zivildienst!

Für andere Uniformen siehe Verbotsgesetz.

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