Verbotsgesetz

Gesetzestext

Verbotene Organisationen § 3a Verbotsgesetz

Einer gerichtlich strafbaren Handlung macht sich schuldig und wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft:
1. wer versucht, eine gesetzlich aufgelöste nationalsozialistische Organisation aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen oder mit einer solchen Organisation oder einer in ihrem Namen handelnden Person in Verbindung zu treten; als nationalsozialistische Organisationen (§ 1) gelten: die NSDAP, die SS, die SA, das NSKK, das NSFK, der NS-Soldatenring, der NS-Offiziersbund, alle sonstigen Gliederungen der NSDAP und die ihr angeschlossenen Verbände sowie jede andere nationalsozialistische Organisation;
2. wer eine Verbindung gründet, deren Zweck es ist, durch Betätigung ihrer Mitglieder im nationalsozialistischen Sinn die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Republik Österreich zu untergraben oder die öffentliche Ruhe und den Wiederaufbau Österreichs zu stören, oder wer sich in einer Verbindung dieser Art führend betätigt;
3. wer den Ausbau einer der in der Z. 1 und der Z. 2 bezeichneten Organisationen und Verbindungen durch Anwerbung von Mitgliedern, Bereitstellung von Geldmitteln oder in ähnlicher Weise fördert, die Mitglieder einer solchen Organisation oder Verbindung mit Kampfmitteln, Verkehrsmitteln oder Einrichtungen zur Nachrichtenübermittlung ausrüstet oder in ähnlicher Weise die Tätigkeit einer solchen Organisation oder Verbindung ermöglicht oder unterstützt;
4. wer für eine solche Organisation oder Verbindung Kampfmittel, Verkehrsmittel oder Einrichtungen zur Nachrichtenübermittlung herstellt, sich verschafft oder bereithält.

Abzeichen Gesetz § 1

1. Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile einer in Österreich verbotenen Organisation dürfen öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder verbreitet werden. Als Abzeichen sind auch Embleme, Symbole und Kennzeichen anzusehen.
2. Das Verbot des Abs. 1 erstreckt sich auch auf Abzeichen, Uniformen und Uniformteile, die auf Grund ihrer Ähnlichkeit oder ihrer offenkundigen Zweckbestimmung als Ersatz eines der in Abs. 1 erwähnten Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile gebraucht werden.
3. Orden und Ehrenzeichen, die eines der im Abs. 1 oder Abs. 2 erwähnten Embleme aufweisen, dürfen öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt werden.

Uniform - Verbotsgesetz § 1

Das Tragen von Uniformen der deutschen Wehrmacht ist verboten.


Herrschende Lehre und Rechtsprechung

Die Verbote im Abzeichengesetz, gestützt auf das Verbotsgesetz, sind nicht menschenrechtswidrig, wie gerne und oft behauptet wird. Der Paragraph 3a wurde einige Male von EGMR überprüft, er entspricht genau dem Art. 10 (2) EMRK.

Grundsätzlich sind für das straflose Tragen von Uniformen folgende Regeln zu beachten:


Meine Meinung

Sämtliche Uniformen, die auch nur im entferntesten an die NS – Zeit und ihre Organisationen erinnern, haben im SM/Fetisch – Bereich nichts zu suchen. Punkt.

Oder, vielleicht doch etwas ausführlicher:
Ich verbinde mit SS - Uniformen einfach nur Grauen, Tot und Verzweiflung. Ich kann darin beim besten Willen nichts erotisches finden. Gerade die SS war als Orden auf die Vernichtung unwürdigen Lebens ausgerichtet, auf eine Ideologie, die sich durch grenzenlosen Haß und intelligente Dummheit auszeichnet. Die SS steht zusammen mit gewissen Gruppen der Wehrmacht und der SA für die industrielle Ausrottung von 10 Millionen Menschen. Mit diesen Symbolen zu spielen, nein, da kann man noch soviel an meine Toleranz apellieren, das fällt für mich unter die gleiche Kategorie der Unmöglichkeit, wie Kinder und Tiere.

Ich möchte in diesem Rahmen keine Diskussion über die SS oder die Freiwilligkeit der Teilnahme am Morden führen. Dazu habe ich zuviel gelesen, gesehen und mit Betroffenen gesprochen. Sicherlich, es gab grausame und noch grausamere SSler, und es wird auch ein paar geben, die nicht so viel Schuld auf sich geladen haben, aber das ändert nichts daran, daß diese Uniform für industriellen Massenmord steht, und genau darum geht es, um die Uniform, und das damit verbundene Grauen. Pardon, aber mir dreht es den Magen um, allein wenn ich an so eine Session nur denke.

Sicherlich, auch die spanische Inquisition hat tausende Frauen umgebracht, in Österreich sind sie zu hunderten verbrannt worden, aber das hatte nicht die industrielle Dimension, Millionen Menschen, Frauen und Kinder, Roma, Juden, Homosexuelle, in Viehwaggons zu zerren, sie an den Lagerrampen zu selektieren, sie zu Tode zu duschen.

Ich hab auch lange nachgedacht, ob mir die umgekehrte Variante, Dom = verfolgte Jüdin und Sub = SSler genauso viel Grauen bereiten würde, ehrlich gesagt, auch das hat meiner Meinung nach auf einer öffentlichen Session nichts zu suchen, wenn jemand so seine Vergangenheit verarbeiten will, dann soll es mir recht sein. Aber ich würde die Schläge und Demütigungen als Rache empfinden, und auch die hat in diesem Zusammenhang keine Berechtigung. Wir fangen gerade an, diese Zeit aufzuarbeiten, das sollte mit Verstand geschehen und nicht mit einer wie auch immer gearteten Verbindung zur Sexualität.

Vielleicht bin ich auch deswegen so empfindlich, weil mit diesem Massenmord so viele Menschen ausgerottet wurden, die ein Gesicht, einen Namen, eine Geschichte haben, Menschen, die niemand etwas zuleide taten, die gelebt, geliebt und sich gefreut haben, und die jeder auf seine Weise Österreich bereicherten. Das Wissen, das hier verloren gegangen ist, die Kreativität, die Lebensfreude, der Charme und Witz, der fehlte Wien nach dem zweiten Weltkrieg, und er fehlt im gewissen Sinn auch noch heute. Banal, die Österreichischen Nobel - Preisträger, sehr viele hatten jüdische Wurzeln. In gewisser Weise bin ich es diesen Menschen schuldig, egal ob Schriftsteller, oder einfacher Arbeiterin, jedem Kind bin ich es schuldig, daß diese Uniformen und damit die Gesinnung ausgerottet werden. Und deshalb kann ich sie auch nicht in unserem Bereich tolerieren!

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