Gefährdung der körperlichen Sicherheit


Gesetzestext

Gefährdung der körperlichen Sicherheit § 89 StGB

Wer in den im § 81 Abs. 1 Z 1 bis 3 bezeichneten Fällen, wenn auch nur fahrlässig, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.



Herrschende Lehre und Rechtsprechung

Der Paragraph beschreibt ein Gefährdungsdelikt, wobei eine konkrete Gefahr zumindest für einen Menschen vorliegen muß. Es ist nicht wichtig, daß ein konkreter Unfall eintritt, schon allein die tatsächliche Gefahr reicht aus.



Meine Meinung

Dieses Delikt könnte einen "Auffangtatbestand" darstellen, wenn ein Staatsanwalt von einer Körperverletzung mit Einwilligung ausgehen muß und doch ein strafbares Delikt sucht. Ist mir aber bisher noch nicht untergekommen. Der klassische Fall ist der eines übermüdeten Lenkers, der sein Auto gerade noch verreißen kann, um einen Frontalzusammenstoß mit einem Wagen auf der Gegenfahrbahn zu vermeiden.

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