Gefährliche Drohung

Gesetzestext

Gefährliche Drohung § 107 StGB

1. Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
2. Wer eine gefährliche Drohung begeht, indem er mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht oder den Bedrohten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
3. In den im § 106 Abs. 2 genannten Fällen ist die dort vorgesehene Strafe zu verhängen.
4. Wer eine nach Abs. 1 oder Abs. 2 strafbare gefährliche Drohung gegen seinen Ehegatten, einen Verwandten in gerader Linie, seinen Bruder oder seine Schwester oder gegen einen anderen Angehörigen begeht, sofern er mit diesem in Hausgemeinschaft lebt, ist nur mit Ermächtigung des Bedrohten zu verfolgen.



Herrschende Lehre und Rechtsprechung

Gefährliche Drohung ist in § 74 Z 5 StGB definiert, dies ist die Drohung mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen, die geeignet ist, dem Bedrohten (mit Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse) begründete Besorgnis einzuflößen, egal gegen wen die Bedrohung gerichtet ist (auch gegen Angehörige oder Schutzbefohlene). "Milieubedingte Unmutsäußerungen" sind meistens keine gefährliche Drohung. Die gefährliche Drohung ist nur auf die Erzeugung von Furcht und Unruhe gerichtet, wird eine bestimmte Handlung oder Duldung gefordert, so stellt dies eine Nötigung § 105/106 StGB dar.

Gefährliche Drohungen gegen bestimmte nahe Verwandte sind nur mit Ermächtigung des Bedrohten zu verfolgen.


Meine Meinung

Hierher gehören alle Drohungen im Spiel, die zu keinem bestimmten Erfolg führen sollen, aber auch die Drohungen mit Zwangsouting, Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz, Verlust von Sorgerechten u.ä. In diesen Fällen rate ich, sofort einen Anwalt aufzusuchen und eine Anzeige zu überlegen.

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