Beleidigung

Gesetzestext

Beleidigung § 115 StGB

1. Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
2. Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können.
3. Wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen läßt, ihn in einer den Umständen nach entschuldbaren Weise zu beschimpfen, zu mißhandeln oder mit Mißhandlungen zu bedrohen, ist entschuldigt, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit ihrem Anlaß verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist.


Herrschende Lehre und Rechtsprechung

Eine Beschimpfung kann durch Worte, aber auch auf jede andere Weise, wie durch Gebärden und Ausspucken geschehen. Verspotten bedeutet Lächerlichmachen, Mißhandlung eine Körperverletzung ohne Gesundheitsschädigung, z.B. eine Ohrfeige oder das Abschneiden der Haare. Anwesend müssen mindestens drei (!) Personen sein.


Meine Meinung

Darunter fallen die meisten verbalen Äußerungen während einer DS – Session.

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